Information zur Corona-Pandemie; 2G-Regel auf dem Campingplatz

Liebe Mitglieder,

wir bitten um Beachtung, dass auch für die Mitglieder unseres Vereins sowie für deren Begleitpersonen die durch das Land Schleswig-Holstein mit Landesverordnung (Stand 15.01.2022) verkündete „2G-Regel“ Anwendung findet.

Für alle weiteren Personen gilt, mit Ausnahme von Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die 2G-Plus-Regelung.

Wir beobachten die Situation und werden Euch zeitnah über über in diesem Zusammenhang erforderliche Nachweise (Impf-, Testnachweis, Genesenenzertifikat) durch Euch, Eure Angehörigen und Eure Besucher informieren.

Wir hoffen sehr, dass sich bis zum Start der Saison noch Erleichterungen ergeben können. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir aber davon aus, dass die bestehenden Regelungen im Kern zunächst weiter bestehen bleiben.

Der Vorstand