Aus gegebenem Anlass

Wir machen darauf aufmerksam, das folgende Regelungen besonders beachtet werden müssen:

1. Je Mitglied und Wohnwagenstellplatz steht ein Parkplatz zur Verfügung. Vermehrt stellen wir fest, das mit zwei Fahrzeugen auf dem Platz geparkt wird. Dies ist entsprechend unserer Zeltplatzordnung nicht erlaubt, und ist zukünftig zu unterlassen.

2. Auf dem gesamten Platz gilt Schrittgeschwindigkeit.

3. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen, insbesondere Motorrädern, auf dem eigenen Wohnwagenstellplatz ist nicht erlaubt. Hier bitten wir auch Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit dies aus feuertechnischen Gründen strikt einzuhalten.

Wir bitten alle diese Punkte dringend einzuhalten, da ansonsten der Vorstand leider zu Maßnahmen gezwungen ist.

Der Vorstand